Monheim am Rhein · Haushalt 2027
Die geplanten Elternbeiträge und Einsparungen beschäftigen viele Menschen in Monheim am Rhein. Hier erklären wir, was bisher vorgesehen ist, was noch offen ist und worauf es aus unserer Sicht als Grüne ankommt.
Für Familien
Die Verwaltung plant, ab August 2027 Elternbeiträge für Kitas, Kindertagespflege und den offenen Ganztag an Grundschulen (OGS) zu erheben. Ob und wie viel eine Familie zahlen muss, hängt von den noch zu beschließenden Regelungen und den geltenden Befreiungen ab.
Direktlink zu Frage 01Nein. Die Einnahmen sind im Haushaltsentwurf eingeplant. Eine Haushaltsplanung ersetzt aber keine Beitragssatzung. Erst die entsprechenden Beschlüsse legen verbindlich fest, wer welchen Beitrag zahlen muss.
Direktlink zu Frage 02Nach Auskunft der Fachverwaltung wird bereits an einer gemeinsamen Beitragssatzung für Kita und OGS gearbeitet. Sie soll im November 2026 im Jugendhilfeausschuss zur Beratung und Abstimmung vorgelegt werden. Damit ist noch nicht gesagt, dass an diesem Termin bereits alle notwendigen Beschlüsse abgeschlossen sind.
Direktlink zu Frage 03Vorgesehen ist der Beginn des Kita- beziehungsweise Schuljahres 2027/2028 im August 2027. Die Planung sieht keinen Beginn der neuen Betreuungsbeiträge zum Januar 2027 vor. Verbindlich wird der Starttermin mit der beschlossenen Satzung.
Direktlink zu Frage 04Eine beschlossene Beitragstabelle liegt noch nicht vor. Konkrete Monatsbeträge können wir deshalb derzeit nicht nennen. Aus unserer Sicht sollten die Regelungen sozial ausgewogen sein und sich am Niveau vergleichbarer Nachbarstädte orientieren. Ein Vergleich muss dabei Einkommen, Betreuungsumfang, Befreiungen und Geschwisterregelungen berücksichtigen.
Direktlink zu Frage 05Für eine verlässliche Auskunft fehlen noch die Beitragstabelle und die Berechnungsregeln. Entscheidend wird unter anderem sein, welches Einkommen berücksichtigt wird, welcher Betreuungsumfang gebucht ist und welche Ermäßigungen gelten. Auch der gleichzeitige Besuch von Kita und OGS durch mehrere Kinder einer Familie muss in der gemeinsamen Satzung geklärt werden.
Sobald der Satzungsentwurf vorliegt, lassen sich konkrete Beispiele für unterschiedliche Familien und Einkommen berechnen. Bis dahin sind genannte Beträge keine verbindliche Auskunft über eure persönliche Belastung.
Direktlink zu Frage 06Nach geltendem NRW-Recht grundsätzlich ja. Die gesetzliche Beitragsfreiheit gilt für Kita und Kindertagespflege ab dem Kindergartenjahr, in dem ein Kind bis zum 30. September vier Jahre alt wird, bis zur Einschulung. Eine kommunale Beitragssatzung muss diese Vorgabe beachten. Kosten für Verpflegung sind davon zu unterscheiden.
Direktlink zu Frage 07Die Verwaltung hat angekündigt, soziale Belange und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Familien zu berücksichtigen. Nach Auskunft der Fachverwaltung ist auch eine Geschwisterregelung vorgesehen. Die genauen Einkommensgrenzen, Befreiungen und Ermäßigungen stehen noch nicht verbindlich fest.
Für uns ist entscheidend, dass Familien nachvollziehen können, welche Unterstützung ihnen zusteht und wie sie diese erhalten.
Direktlink zu Frage 08Nach Auskunft der Fachverwaltung soll das möglich sein. Wie Abmeldung, Fristen und mögliche Änderungen bestehender Verträge geregelt werden, muss noch konkretisiert werden. Eine bereits heute geltende neue Kündigungsfrist lässt sich daraus nicht ableiten.
Bevor ihr eine Entscheidung trefft, sollten die künftigen Beiträge und die Auswirkungen auf Betreuung und Schulalltag klar sein.
Direktlink zu Frage 09Der Haushaltsentwurf sieht neben neuen Beiträgen auch Einsparungen vor, etwa bei ergänzenden Bildungsangeboten. Die zusätzliche Betreuung bis 17 Uhr an der Gänselieselschule soll bereits ab dem zweiten Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 entfallen. Eine pauschale Verkürzung der Betreuungszeiten aller OGS-Angebote geht aus den Unterlagen nicht hervor.
Die Kämmerei rechnet außerdem damit, dass die Teilnahmequote nach Einführung von Beiträgen sinken könnte. Das ist eine Annahme für die Finanzplanung. Wie viele Familien tatsächlich abmelden würden und welche Folgen das hätte, ist noch offen.
Direktlink zu Frage 10Betreuungsbeiträge und Kosten für das Mittagessen werden in den Unterlagen getrennt betrachtet. Deshalb sollte niemand davon ausgehen, dass ein künftiger Betreuungsbeitrag automatisch die Verpflegung einschließt. Welche Gesamtkosten entstehen, muss mit den konkreten Regelungen transparent dargestellt werden.
Direktlink zu Frage 11Die finanzielle Lage
Die Probleme haben sich über mehrere Jahre entwickelt. Seit 2024 sind wichtige Gewerbesteuereinnahmen deutlich zurückgegangen. Für 2026 erwartet die Stadt inzwischen rund 120 Millionen Euro statt der eingeplanten 140 Millionen Euro. Gleichzeitig belasten laufende Kosten, Zinsen und die Folgekosten früherer Investitionen den Haushalt.
2027 kommt eine besonders hohe Kreisumlage hinzu. Das ist der Beitrag der Stadt zur Finanzierung der Aufgaben des Kreises Mettmann. Bei ihrer Berechnung wirken sich frühere Steuereinnahmen zeitversetzt aus. Deshalb führen hohe Nachzahlungen aus dem Jahr 2025 noch 2027 zu einer zusätzlichen Belastung.
Direktlink zu Frage 12Für 2027 plant die Stadt einen Jahresfehlbetrag von rund 138,6 Millionen Euro. Die im Haushaltssicherungskonzept vorgesehenen Entlastungen von rund 19,5 Millionen Euro für 2027 sind dabei bereits berücksichtigt. Sie beseitigen die Lücke also noch nicht. Nach der vorliegenden Planung wird erstmals 2034 ein ausgeglichener Jahreshaushalt erreicht. Das wäre noch kein Abbau aller bis dahin entstandenen Schulden.
Direktlink zu Frage 13Auch an anderen Stellen sind Einsparungen vorgesehen: bei Personal, IT, Beschaffung, externen Dienstleistungen, Gebäuden, Veranstaltungen und Zuschüssen. Allein beim Personal sind 2027 drei Millionen Euro Entlastung eingeplant. Bis 2030 steigt die jährliche Einsparvorgabe auf zwölf Millionen Euro.
Die Verwaltung hält zusätzliche Einnahmen dennoch für notwendig. Das entbindet die Politik nicht davon, Alternativen zu prüfen. Ein Haushaltssicherungskonzept schreibt nicht automatisch diese konkrete Kita- oder OGS-Beitragstabelle vor. Über Prioritäten und eine sozial gerechte Ausgestaltung muss politisch entschieden werden.
Direktlink zu Frage 14Nicht jedes Vorhaben lässt sich kurzfristig und ohne weitere Kosten stoppen. Teilweise bestehen Verträge, teilweise geht es um notwendige Infrastruktur wie Schulen. Der Entwurf sieht vor, Projekte nach Notwendigkeit, Finanzierbarkeit und Folgekosten zu prüfen.
Aus unserer Sicht müssen bei dieser Prüfung auch Reduzierung, Verschiebung oder Verzicht ernsthaft betrachtet werden. Zu einem Bauprojekt gehört immer die Frage, was Betrieb, Unterhaltung und Finanzierung später jedes Jahr kosten.
Direktlink zu Frage 15Die Einnahmen sind bislang Schätzungen. Für ein volles Jahr ab 2028 sind 1,5 Millionen Euro aus Kita-Beiträgen und 1,3 Millionen Euro aus OGS-Beiträgen angesetzt. Für den anteiligen Zeitraum 2027 sind es 625.000 beziehungsweise 550.000 Euro.
Ob diese Beträge erreichbar sind, hängt von den Beitragssätzen, der Zahl tatsächlich zahlender Familien, Befreiungen, Geschwisterregelungen und der Teilnahme ab. Aus unserer Sicht muss die Kämmerei diese Annahmen mit dem Satzungsentwurf nachvollziehbar offenlegen. Erst dann lässt sich die Kalkulation belastbar beurteilen.
Direktlink zu Frage 16Eine Wiedereinführung wäre als Alternative zu prüfen. Entscheidend ist aber, welcher zusätzliche Nettoertrag tatsächlich erreichbar wäre. Dafür müssen die aktuell besteuerbaren Grundstücke, rechtliche Risiken und Verwaltungs- beziehungsweise Verfahrenskosten betrachtet werden. Ein früherer Haushaltsansatz ist noch kein Nachweis für heute erzielbare Einnahmen.
Auch Zahlungen städtischer Gesellschaften müssen im Gesamtzusammenhang betrachtet werden: Soweit höhere Steuerzahlungen an die Stadt durch zusätzliche städtische Zuschüsse oder Verlustausgleiche finanziert werden müssten, entsteht daraus kein entsprechender zusätzlicher Spielraum für den Gesamthaushalt.
Deshalb ist eine aktuelle, nachvollziehbare Berechnung nötig, bevor sich sagen lässt, welchen Beitrag die Grundsteuer C leisten könnte.
Direktlink zu Frage 17Begriffe & nächste Schritte
Ein Haushaltssicherungskonzept, kurz HSK, beschreibt, wie eine finanziell angeschlagene Stadt ihre dauerhafte Leistungsfähigkeit wiederherstellen und ihren Haushalt ausgleichen will. Es enthält Maßnahmen zum Sparen und für zusätzliche Einnahmen sowie einen Zeitplan. Das HSK bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsicht.
Direktlink zu Frage 18Mit „Nothaushalt“ wird häufig die stark eingeschränkte vorläufige Haushaltsführung bezeichnet. Sie greift unter anderem, wenn eine haushaltssicherungspflichtige Stadt noch kein genehmigtes HSK hat. Dann darf sie vor allem rechtlich verpflichtende und für notwendige Aufgaben unaufschiebbare Ausgaben leisten; weitere gesetzliche Grenzen gelten. Freiwillige Angebote und neue Vorhaben stehen dadurch unter besonders engen Bedingungen.
Direktlink zu Frage 19Nein. Ein Defizit, eine bilanzielle Überschuldung und ein Nothaushalt sind unterschiedliche Dinge. Ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept ist für den Handlungsspielraum der Stadt entscheidend. Die aktuelle Planung bedeutet deshalb weder automatisch Nothaushalt noch finanzielle Entwarnung.
Direktlink zu Frage 20Vorlagen, Tagesordnungen und Beschlüsse findet ihr im Ratsinformationssystem der Stadt. Für die geplanten Elternbeiträge ist insbesondere die angekündigte Beratung im Jugendhilfeausschuss im November 2026 relevant. Maßgeblich sind der veröffentlichte Satzungsentwurf und anschließend die tatsächlich gefassten Beschlüsse.
Direktlink zu Frage 21Stand: 16. Oktober 2026. Grundlage ist der Haushaltsentwurf 2027. Die geplanten Elternbeiträge und ihre konkrete Ausgestaltung sind noch nicht abschließend beschlossen. Angaben zu den laufenden Satzungsarbeiten beruhen auf Auskünften der Fachverwaltung.
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