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    GRÜNE MonheimArchivWahlperiode 2009-2013

    Monheimer Kulturzentrum

    Tischvorlage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss vom 04.12.2013

    Sehr geehrter Herr Zimmermann,

    im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitte ich Sie, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 4.12. 2013 den folgenden Antrag zu behandeln:

    Im Haushaltsplan 2014 wird ein Ansatz in Höhe von 30.000,00 € für eine Machbarkeitsstudie mit Kostendarstellung bzw. eine Wirtschaftlichkeitsberechnung einschließlich Folgekostenbetrachtung für den Neubau eines Kulturzentrums am Berliner Ring im Vergleich zur grundhaften Sanierung des Bestands eingestellt.

    Weitere 20.000,00 € für erste Planungsleistungen werden mit Sperrvermerk eingestellt und abhängig vom Ergebnis der genannten Untersuchungen nach Entscheidung des Rates frei gegeben.

    Begründung:

    Für Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit im VHS- Gebäude werden nach Ermittlungen der Verwaltung Kosten in einer Größenordnung von rd. 360.000,00 € entstehen.

    „Mit diesen Maßnahmen gehen" nach Darstellung der Verwaltung „teilweise weitere erforderliche Maßnahmen einher, die derzeit ohne detaillierte Planungen (Vor- und Entwurfsplanungen) nicht bzw. nur teilweise absehbar, erkennbar und bewertbar sind", d.h. also Kosten in nicht genau definierbarer, wahrscheinlich aber erheblicher Höhe.

    Im Ergebnis müsste das bestehende Gebäude wahrscheinlich mit erheblichem Aufwand kernsaniert werden, ohne danach auf lange Sicht den aktuellen Nutzerbedürfnissen, energetischen Standards und städtebaulichen Anforderungen wirklich zu entsprechen.

    Die Finanzlage der Stadt Monheim am Rhein bietet die Möglichkeit, statt dieser „Reparaturmaßnahme", deren Kosten letztlich auch im hohen 1- bis 2-stelligen Millionenbereich landen könnten, ein zukunftsweisendes Konzept für ein Kultur- und Bildungszentrum zu entwickeln und umzusetzen.

    Durch ein geometrisch und konstruktiv optimiertes Gebäude würden in den kommenden Jahren erhebliche Energie- und damit Kosteneinsparungen entstehen.

    Die Finanzierung der Umsetzung der Maßnahme könnte in den Folgejahren vor dem Hintergrund dann konkreterer Erkenntnisse z.B. über die Entwicklung der Gewerbesteuer- Einnahmen in Zusammenhang mit den sinkenden Betriebskosten geregelt werden.



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