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Sehr geehrter Herr Zimmermann,
im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitte ich Sie im Rat am 20.05.2015 folgende Resolution zu behandeln und zur Abstimmung zu stellen:
Resolution des Rates der Stadt Monheim am Rhein zu internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen
Zum Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge vor weiteren Liberalisierungen ist in einer Positivliste aufzulisten, in welchen konkreten Bereichen verstärkter Wettbewerb stattfinden soll. Die kommunale Daseinsvorsorge soll von dieser Liste vollständig ausgeschlossen werden.
Geplante Sperrklinkenklauseln, die sich als Re-Kommunalisierungsverbote auswirken und Eingriffe in die kommunale Planungshoheit – etwa durch Verbote bei Beschränkungen im Niederlassungsrecht – sind abzulehnen.
Ebenso ist abzulehnen, dass durch Klagen ausländischer Konzerne vor internationalen Schiedsgerichten Subventions- und Regulierungsentscheidungen des Stadtrates zu Schadensersatzforderungen von Firmen führen können.
Auch eine erweiterte und bei niedrigen Schwellenwerten angesetzte Ausschreibungspflicht im öffentlichen Beschaffungswesen, die es immer schwieriger macht, neben Preishöhe auch ökologische und soziale Kriterien bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen, soll nicht Teil des Abkommens sein.
deutlich, dass diese sich uneingeschränkt für die kommunale Selbstverwaltung, den Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge und der öffentlichen Dienstleistungen im Kultur und Bildungsbereich einsetzen sollen.
Begründung
Die Abkommen haben direkte Auswirkungen auf die Stadt Monheim am Rhein:
Bei TTIP (dt. Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft - zwischen EU und USA) und CETA (dt. umfassendes Wirtschaft- und Handelsabkommen - zwischen EU und Kanada) erhalten internationale Konzerne ein Sonderklagerecht gegen demokratisch beschlossene Gesetze oder Verordnungen. Die Klagen werden vor privaten Schiedsgerichten verhandelt. Diese stellen eine Paralleljustiz dar, die grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates massiv verletzt. Auch Beschlüsse von Gemeinden können Anlass für solche Klagen sein. Dies würde dazu führen, dass sich die politischen Gremien von Städten und Gemeinden bei jedem Beschluss überlegen müssten, ob sie eventuell die Gewinnerwartung eines Konzerns schmälern würden und somit eine Klage auslösen könnten. Auch Satzungsbeschlüsse, die z.B. die Unzulässigkeit von Betrieben in Gewerbegebieten regeln, wie beispielsweise für das Gewerbegebiet Rheinpark 2011 im Rat der Stadt Monheim am Rhein verabschiedet (Standortprofil) könnten hierzu führen.
In den Abkommen wird geregelt, welche Dienstleistungen von den Städten und Gemeinden erbracht werden dürfen und welche dem Wettbewerb unterliegen müssen. Dies kann nahezu alle bisher öffentlichen Dienstleistungen umfassen. Die EU schließt bisher nur hoheitliche Bereiche aus. Das bedeutet, dass z.B. Bereiche wie Wasserversorgung, Bildung, Kultur, Gesundheitsleistungen oder Nahverkehr verstärkt für Privatisierungen geöffnet werden könnten. Zudem wird die Bevorzugung regional tätiger Anbieter bei öffentlichen Aufträgen erschwert bzw. unmöglich gemacht, da – ab einem bestimmten Schwellenwert – Aufträge nicht nur EU-weit, sondern auch im Land der Partner bei den Abkommen ausgeschrieben werden müssen. Hiermit wird die Handlungsautonomie der Kommunen drastisch eingeschränkt, mit Unternehmen zusammen zu arbeiten, die hohe soziale und ökologische Standards umsetzen. Vergaberichtlinien wie in der Vergabeordnung der Stadt Monheim am Rhein vom 7.9.2011, nachdem Produkte aus Kinderarbeit bei der Beschaffung vermieden werden sollen (S.6), würden demnach nicht mehr zulässig sein.
Die Abkommen enthalten sowohl Stillstands- als auch sog. Sperrklinken-Klauseln. Die Stillstands-Klausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder aufgehoben werden darf. Die Sperrklinken-Klausel besagt, dass zukünftige Liberalisierungen eines Sektors automatisch zu neuen Vertragsverpflichtungen werden, das heißt auch in diesen Sektoren könnte dann, wenn einmal Wettbewerb zugelassen wurde, nicht mehr zu kommunalem Betrieb zurückgekehrt werden, ohne dass Klagen privater Konzernen möglich werden. Das Abkommen würde z.B. die Re-Kommunalisierung einmal privatisierter Stadtwerke, Krankenhäuser oder der Abfallentsorgung erschweren, wenn nicht unmöglich machen. Am 07.02.2008 hat der Rat im Rahmen des Sparpaketes III zur Haushaltssicherung der Stadt Monheim am Rhein beschlossen, dass die freiwillige Aufgabe „Bücherei“ aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht mehr durchzuführen ist. Eine Wieder-Eingliederung nach erfolgter Stabilisierung der finanziellen Lage der Stadt Monheim am Rhein, wie im Oktober 2013 vom Rat beschlossen und umgesetzt, wäre demnach u.U. nicht mehr möglich.
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