BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

MONHEIM am Rhein

Rahmenbedingungen für eine lebendige Monheimer Altstadt

Monheim am Rhein, den 4. Mai 2009

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

namens der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantrage ich für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.5.09 die Aufnahme des folgenden Antrages auf die Tagesordnung:

Rahmenbedingungen für eine lebendige Monheimer Altstadt

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Rahmenbedingungen für die gastronomische Nutzung der Monheimer Altstadt zu klären und zu diesem Zweck:
• neben dem im Workshop zur Monheimer Altstadt beschlossenen städtebaulichen und planerischen Instrumentarium kurzfristig einen "Runden Tisch" mit Gastwirten, Anwohnern und Vertretern der Öffentlichkeit zu veranstalten und zu moderieren, um einen Austausch und Ausgleich der Interessen herbeizuführen.
• die ordnungsbehördliche Verordnung über die Sperrzeit in Schank- und Speisewirtschaften im Gebiet der Stadt Monheim am Rhein aus dem Jahr 1998 zu überprüfen und ggfs. zu aktualisieren.
• eindeutige Regelungen für die Erteilung von Dauer- und befristeten Konzessionen für Gastronomie und Veranstaltungen zu treffen.
• die rechtlichen Grundlagen für die Bearbeitung ggfs. vorliegender Beschwerden von Anwohnern zu klären.

Begründung:

Im Rahmen einer von Bündnis 90 / die Grünen veranstalteten Diskussionsrunde haben Gastwirte der Monheimer Altstadt über Lärmbeschwerden von Anwohnern berichtet. Es wird befürchtet, dass der Betrieb ohne eine kurzfristige Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen dauerhaft nicht oder nur mit großen Einschränkungen aufrecht erhalten werden kann. Eine moderierende Funktion der Stadt und eine Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen erscheint angebracht.
Das im Zuge des Altstadt-Workshops im vergangenen Jahr beschlossene Revitalisierungsprogramm für die Monheimer Altstadt enthält als wesentliche Ziele die Gestaltungs- und Erhaltungssatzung und die Denkmalbereichssatzung, darüber hinaus ein kommunales Handlungsprogramm mit im wesentlichen gestalterischen und städtebaulichen Punkten. Ordnungsrechtliche Aspekte einer attraktiveren und damit umfassender genutzten Altstadt, insbesondere Fragen des Lärmschutzes werden nicht oder nur untergeordnet behandelt.
Für die Stadt Monheim am Rhein ist die ordnungsbehördliche Verordnung über die Sperrzeit in Schank- und Speisewirtschaften im Gebiet der Stadt Monheim am Rhein im Jahr 1998 in Kraft getreten. Die neue Gaststättenverordnung NRW ist am 1.8.2001 in Kraft getreten. Dadurch ist möglicherweise die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt gegenstandslos geworden. Falls dem so ist, sollte eine Überarbeitung zügig in die Wege geleitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Stamm, Fraktionsvorsitzende



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