Sicherheit und zusätzliche Kontrollmechanismen für Monheims Geldanlagen

Der mögliche Verlust von 38 Mill. EUR durch die Geldanlage der Stadt Monheim bei der Greensill Bank wirf viele Fragen auf.

Die vom Rat der Stadt Monheim beschlossene Anlagerichtlinie gilt laut ihrer Präambel sowohl für kurz-, mittel- und längerfristige Kapitalanlagen als auch für die Anlagen der Liquiditätsreserve.

In §1 der Anlagerichtlinie wird die Anlagestrategie erläutert, Anlagen zur Sicherung der Liquidität und Zahlungsabwicklung aber abweichend von der Auffassung der Verwaltungsspitze nicht von deren Gültigkeit ausgenommen.

Einen Unterschied zwischen Umlauf- und Anlagevermögen sehen wir nicht.

Mithin hätten auch die jetzt wahrscheinlich abgängigen 38 Millionen € nicht bei einer Privatbank, bei der die Einlagen von Kommunen nicht gesichert sind, angelegt werden dürfen.
Auch nicht, wenn diese einen wenn auch geringen Zinsgewinn statt einem „Strafzins“ in Aussicht stellt.

Man könnte ja nach sorgfältiger Abwägung zu dem Schluss kommen, dass eine Abweichung von der Anlagerichtlinie vertretbar ist, um zumindest einen minimalen Gewinn mit der Anlage zu machen. Wir gehen davon aus, dass in eine solche Abwägung der Verwaltungsvorstand einbezogen und mit verantwortlich ist.

Allerdings wäre dann der Stadtrat, der die Richtlinie beschlossen hat, unbedingt in die Entscheidung einzubeziehen, ob eine solche Abweichung möglich oder vielleicht auch die Richtlinie in Zeiten von Negativzinsen zu ändern ist. Dies ist ebenso wenig geschehen wie die lt. § 12 der Anlagerichtlinie vorgeschriebene quartalsweise Berichterstattung an den Anlagebeirat oder dessen halbjährliche Sitzungen.

In den letzten 5 Jahren fanden nach unserer Kenntnis insgesamt 2 Sitzungen statt, in der laufenden Wahlperiode noch keine.

Die Einbeziehung des Verwaltungsvorstands und der zuständigen Gremien ist auch im Interesse der Mitarbeiter, die dann mit der Entscheidung nicht allein gelassen werden.

Ganz unabhängig von der Frage, ob die Anlagerichtlinie gilt oder nicht, gibt es bereits aus dem August 2020 Veröffentlichungen, dass die Greensill-Bank bereits zu diesem Zeitpunkt unter der besonderen Beobachtung der BaFin stand. Warum wurde die Verwaltung darauf vom Anlageberater nicht hingewiesen?

Es stellen sich zahlreiche Fragen, auf die nach unserer Überzeugung auch ein Prüfer Antworten finden muss, der noch nicht mit der Verwaltung zusammengearbeitet hat.



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