Schutz der Wildbienen und anderer blütenbestäubenden Insekten

Antrag zum Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Bau und Verkehrswesen am 20.03.2014

Sehr geehrter Herr Gronauer,
im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitte ich Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung des kommenden Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Bau und Verkehrswesen am 20.03.2014 zu setzen:

Zum Schutz der Wildbienen und anderer blütenbestäubenden Insekten werden auf kommunalen Grünflächen Blühstreifen bzw. Blühflächen angelegt und Lebensräume geschaffen.

1. Blühflächen und Blühstreifen sollten (nach Möglichkeit) auf folgenden Flächen angelegt werden:

+ auf Verkehrsgrünbereichen, wie Kreisverkehren, an Straßenrändern und Straßenbanketten, an Fahrradwegen
+ an Ortseingangsbereichen
+ in Teilbereichen des Marienburgparks, Rheinparks und des Deiches
+ auf ökologischen Ausgleichsflächen
+ auf sonstigen ungenutzten öffentlichen Grünflächen

Hierbei sollte je nach ökologischer Wertigkeit der Fläche zwischen verschiedenen Saatmischungen ausgewählt werden. Besonders vielblütige Saatmischungen sollten insbesondere auf Kreisverkehren oder an Ortseingangsbereichen verwendet werden. Zudem sollten einheimische Saatmischungen bevorzugt werden, weil deren Pflegeaufwand gering ist und somit langfristig Pflegekosten eingespart werden. Ausschließlich einheimische Arten sollten in Parks, ökologischen Ausgleichsflächen und öffentlichen Grünflächen zur Aussaat verwendet werden, da die Risiken, ausgehend von nicht heimischen Pflanzen, in herkömmlichen Saatgutmischungen nicht absehbar sind.

2. Insektenfreundliche Gestaltung der ökologischen Ausgleichsflächen

Durch folgende Maßnahmen sollte eine insektenfreundliche Gestaltung der  Ausgleichsflächen erfolgen:
+ Schaffung von Nistmöglichkeiten durch die Belassung von Totholz,
+ Einsaat einheimischer Wildblumen (Blumenwiesen), Kräutern, Büschen und Bäumen, die den Tieren als Nahrungsquelle dienen,
+ maßvolles und zeitlich versetztes Mähen, immer nur max. die halbe Fläche (als Rückzugsgebiets- und Nahrungsgrundlagenerhalt)

Begründung:

Der Bestand an Honig- und Wildbienen, sowie anderen Bestäubern geht in den letzten Jahren weltweit dramatisch zurück. (http://www.greenpeace.org./switzerland/de/Publikationen/Landwirtschaft/Bienenstudie). Hiervon sind nicht nur Kulturpflanzen, sondern auch bis zu 90% aller Wildpflanzen betroffen. Die Ursachen für den Rückgang sind vielfältig. Neben dem mangelnden Nahrungsangebot (Wildblumen und -kräuter) ist hierbei auch das Verschwinden der Nistmöglichkeiten für den Rückgang dieser Arten verantwortlich. Die Umsetzung der o.g. Maßnahmen soll ein erster Schritt sein, um dieser negativen Entwicklung Einhalt zu gebieten.

Bei Blühstreifen handelt es sich um eine streifenförmige Einsaat von (einheimischen) Wildkräutern und -blumen. Naturschutzfachliches Ziel ist es, durch die Vernetzung von Blühstreifen die Strukturvielfalt dauerhaft zu erhöhen. So können wieder Lebensräume und Nahrungsquellen für Insekten und weitere Arten geschaffen werden. Darüber hinaus haben Blühstreifen eine wichtige Bedeutung für die Bereicherung und Aufwertung des Landschaftsbildes. Dies trägt auch dazu bei, dass in einer breiten Öffentlichkeit die Akzeptanz gegenüber Naturschutzmaßnahmen verbessert wird. Es existieren unterschiedliche Saatmischungen für jegliche Umgebungsformen (z.B. für Verkehrsinseln, Böschungen, salzverträgliche Straßenbankettmischungen usw.).

Aber nicht nur die ökologische Bedeutsamkeit der Blühstreifen oder ihr schöner Anblick spricht für diese Maßnahmen. Die Anlage von Blühstreifen hat auch eine wirtschaftliche Komponente. Der Pflegeaufwand der Blühstreifen ist - je nach verwendeter Samenmischung (einjährige oder idealerweise mehrjährige Mischungen) - deutlich geringer als der von Grünstreifen. Alle Flächen sollten zum Jahresende, nach der Fruchtreife, nur einmal abgemäht werden, ein Düngen und Bewässern ist nicht mehr notwendig.



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