Transparente Beschlusskontrolle
Im Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.10 haben wir folgenden Antrag gestellt:
Die Verwaltung installiert eine für die Politik transparente Beschlusskontrolle. Die Beschlusskontrolle dient der Nachverfolgung der Umsetzung aller Rats- und Ausschussbeschlüsse. In einem ersten Schritt sollen alle aktuellen umsetzungsbedürftigen Rats- und Ausschussbeschlüsse um ein angestrebtes Umsetzungsdatum ergänzt werden. Weiterhin sollen im Rahmen des Ratsinformationssystems in einer übersichtlichen Darstellung alle Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse, die der weiteren Umsetzung bedürfen, dargestellt werden. Die Beschlüsse sollen mit Beschluss-und Kontrolldatum, mit ihrem jeweiligen Bearbeitungsstand, mit dem beschlossenen und dem voraussichtlich tatsächlichen Umsetzungsdatum aufgeführt werden.
Umsetzungsverzögerungen sind kurz zu begründen. Auf Wunsch soll die Darstellung auch in Papierform erfolgen.
Begründung
Ratsmitglieder und sachkundige Bürgerinnen und Bürger sind ehrenamtlich tätig und daher auf die Unterstützung unserer Stadtverwaltung angewiesen. Sehr oft werden von Ausschüssen und Rat Beschlüsse gefasst, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft ein Ergebnis, einen Zwischen- oder Erfahrungsbericht erfordern.
Nach der derzeitigen Vorgehensweise ist eine Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse des Stadtrats und der Ausschüsse nur mit einem unangemessenen zeitlichen Aufwand für die Ratsfraktionen - wenn überhaupt - durchführbar. Beispiel hierfür ist der in der Presse aufgegriffene Beschluss, einen „Runden Tisch Altstadt" durchzuführen (Beschluss Mai 2009- bislang keine Umsetzung erfolgt).
Der Bearbeitungsstand der zugehörigen Vorgänge ist für die Ratsvertreter nur auf Nachfrage in der Verwaltung oder in den Rats- und Ausschusssitzungen oder über eine zu beantragende Akteneinsicht zu erfahren. Neben einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Kontrollpflichten gemäß § 55 GO NRW hat eine Darstellung mit entsprechenden Kenndaten aller Beschlüsse, Aufträge, Anträge und Anfragen weitere Vorteile, insbesondere eine zeitliche Entlastung der Fraktionen und der Verwaltung, eine hohe Verfügbarkeit und einen vereinfachten Zugriff auf die Informationen.






